Hinweise zum Jugendschutz
Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte,
zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist der Zutritt zu Veranstaltungen im Kesselhaus und Maschinenhaus für Kinder und Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren gelten gestaffelte Regelungen je nach Alter und Art der Veranstaltung.
Veranstaltungsabhängig kann der jeweilige Veranstalter strengere Regelungen zum Zutritt Minderjähriger festlegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die entsprechenden Hinweise auf der Website oder in den AGB der Veranstaltung.
Erziehungsbeauftragte Begleitpersonen
Seit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes ist es Personensorgeberechtigten möglich, eine volljährige Person als sogenannte erziehungsbeauftragte Person zu benennen, die Ihr Kind während der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
Bitte beachten Sie bei der Benennung:
- Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie sollte in der Lage sein, verantwortungsvoll für das Kind oder den Jugendlichen zu sorgen.
- Die Heimfahrt des Kindes muss abgesichert sein.
- Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
Wichtig: Auch bei der Benennung einer erziehungsbeauftragten Person verbleibt die Verantwortung bei den Personensorgeberechtigten.
Ein entsprechender Vordruck zur Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG steht unten zum Download bereit.
- Unter 6 Jahren:
- Kein Zutritt ohne Begleitung eines erziehungsberichtigten Elternteils.
- Unter 14 Jahren:
- Zutritt nur in Begleitung eines Elternteils oder einer schriftlich benannten, volljährigen, erziehungsbeauftragten Person bis max. 22:00 Uhr möglich.
- Vordruck ist mitzuführen. Es besteht Ausweispflicht.
- Gilt nur für Konzertveranstaltungen
- 14 bis 15 Jahre:
- Zutritt nur mit einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Begleitperson bis max. 22:00 Uhr möglich.
- Schülerausweis und Vordruck erforderlich.
- Ohne Begleitung kein Zutritt.
- 16 bis 17 Jahre:
- Zutritt ohne Begleitung bis max. 24:00 Uhr möglich.
- Mit Begleitung (erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person) ist der Zutritt zeitlich unbegrenzt erlaubt.
- In beiden Fällen ist eine Einverständniserklärung der Eltern, der Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils oder der Begleitperson mitzuführen.
- Partys und Clubnächte:
- Grundsätzlich ab 18 Jahren.
- Kein Zutritt für unter 18-Jährige, auch nicht mit Einverständniserklärung oder Begleitperson.*
Zusätzlicher Hinweis:
Die Veranstalter im Kesselhaus & Maschinenhaus behalten sich das Recht vor, im Rahmen des Hausrechts abweichende oder strengere Regelungen zum Jugendschutz festzulegen. Zutritt nur mit gültigem Ausweis.
Kinder bis 13 Jahre sind dazu aufgefordert, bei Konzerten ein Hörschutz zu tragen. Diesen erhalten sie an der Kesselhaus-Garderobe.